SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Sie haben eine SCHUFA-Auskunft bzw. SCHUFA-Selbstauskunft beantragt und festgestellt, dass dort ein oder mehrere Einträge nicht richtig dargestellt werden. Sei es das die dort aufgeführten Verbindlichkeiten bereits beglichen wurden oder der Eintrag schlichtweg nicht Ihnen zuzuordnen ist.

Jetzt besteht Handlungsbedarf, denn jeder negative Eintrag schadet Ihrer Bonität und Ihrem guten Namen.

Setzen Sie sich mit der SCHUFA Holding AG in Verbindung und legen Sie den aus Ihrer Sicht falschen Eintrag explizit dar. Ist eine Schuld bereits beglichen, so übersenden Sie der SCHUFA-Holding AG entsprechende Unterlagen, die den Ausgleich der jeweiligen Verbindlichkeit dokumentieren. Fordern Sie die SCHUFA Holding AG zur Korrektur des Eintrages auf. Einträge denen jegliche Grundlage fehlen und nicht durch Sie zu verantworten sind, sollten Sie ebenfalls bei der SCHUFA Holding AG beanstanden. Dokumentiren Sie alles schriftlich in Form von Gesprächsprotokollen und mit direkten schriftlichen Anschreiben an die SCHUFA Holding AG.

Verbindlichkeiten die beglichen wurden werden seitens der SCHUFA Holding AG noch 3 Jahre lange nach Erledigung mit einem Erledigungsvermerk gespeichert.

Eine vorzeitige Löschung von Einträgen ist nur möglich, wenn Sie umgehend die Schuld ausgleichen und der Eintrag nach erfolgter Zahlung jünger ist als 6 Wochen und die Schuld unter 2000,- EUR liegt. Sollte eine Löschung des Eintrages nicht möglich sein, so achten Sie bitte darauf, dass der Eintrag einen Erledigungsvermerk erhält. Sie verbessern damit Ihre SCHUFA-Auskunft bzw. SCHUFA-Selbstauskunft.

IHRE SELBSTAUSKUNFT, für den eigen Bedarf zur Kontrolle Ihrer Daten!

Presse und Datenschützer sind sich einig, fordern Sie regelmäßig Ihre Daten nach Art. 15 DSGVO an. Oft sind Daten falsch oder veraltet!

Anmerkung von selbstauskunft-direktt.com:
Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Schufa zum einen fernmündlich per Telefonat und anschließend schriftlich über den reklamierten Sachverhalt, in Kenntnis zu setzen und die Sperrung bzw. Löschung der Daten zu verlangen. Ein schnelles Handeln ist bei fehlerhaften Daten empfehlenswert. Die Beweislast liegt in allen Fällen bei Ihnen. Eine rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt kann hier hilfreich sein. Grundsätzlich sollten Sie Ihre Schufa-Daten immer sorgfältig kontrollieren und genaustens prüfen. Es geht schließlich um Ihren guten Namen!