Falsche Schufa-Daten
Irren ist menschlich, das gilt auch für die Schufa. Auch bei der Schufa werden Fehler gemacht. Leider erfahren Sie meistens dies erst dann, wenn im Rahmen eines Geschäftes oder Kredit auf diese Schufa-Daten angewiesen sind.
Daher empfiehlt es sich regelmäßig eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO anzufordern. Sie erhalten somit Kenntnis über veraltete nicht gelöschte Einträge und über falsche Eintragungen. Als betroffene Person, haben Sie das Recht abgegoltene, falsche oder unberechtigte Einträge sperren oder löschen zulassen. Hierfür sind Sie selbst verantwortlich! Eine Kontaktaufnahme mit der Schufa ist unvermeidbar. Die Korrektur falscher Daten oder die Löschung von ungerechtfertigten Daten sollten Sie immer direkt bei der Schufa beantragen. Sie erreichen damit, dass diese kritischen Informationen nicht mehr an Dritte weitergegeben werden dürfen und nicht mehr zur Bewertung Ihrer Bonität verwendet werden, so lange die Klärung nicht abgeschlossen ist. Einen Schaden den Ihnen durch die Weitergabe falscher Eintragungen entstanden ist, können Sie gegenüber dem Verursacher juristisch geltend machen.